Lieferung
Die Produkte werden ausschliesslich an Unternehmen oder Privatpersonen mit Schweizer Firmensitz bzw. Wohnsitz geliefert. Der Versand geht zu Lasten und Gefahr des Käufers. Allfällige Verluste oder Beschädigungen hat sich der Empfänger vom Transporteur schriftlich bestätigen zu lassen. Diesbezügliche Ansprüche sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
Bei Waren, die ins Ausland gebracht werden, wird die Schweizer Mehrwertsteuer verrechnet. Die korrekte Besteuerung im Empfängerland ist Sache des Käufers.
Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten eingeholt, die bei der Bestellung zu erbringende Zahlung und allfällige Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt sind.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung beim Käufer bereit steht. Andere schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen.
Der Käufer hat
keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages
wegen Verspätung der Lieferung.
Instandhaltungspflicht
Bei einem Eintauschgeschäft sind die Reparatur-, Wartungs-
und Unterhaltskosten bis zum Besitzübergang vom Käufer zu
tragen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, inkl. allfälliger Verzugszinsen und Kosten, besteht zu Gunsten des Verkäufers ein Eigentumsvorbehalt gem. Art. 715 Abs. 1 ZGB.
Der Käufer erteilt dem Verkäufer ausdrücklich das Recht, zu Lasten des Käufers diesen Vorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Bis zum
Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der
Käufer den Kaufgegenstand weder veräussern, verpfänden
noch ausleihen. Die Vermietung ist nur mit dem schriftlichen
Einverständnis des Verkäufers zulässig.
Rücktritt
Wird eine
allfällige Kaufpreisrestanz nicht vertragsgemäss bezahlt, so kann
der Verkäufer nach Ansetzung einer Nachfrist von 7 Tagen
unter Geltendmachung
des Eigentumsvorbehalts vom Vertrag
zurücktreten und einen angemessenen Betrag für Miete und
Abnützung des Kaufgegenstandes in Rechnung stellen.
Tritt der
Käufer nach Vertragsunterzeichnung vom Vertrag zurück, kann der
Verkäufer eine Entschädigung von 15% der
Bruttoverkaufssumme gegenüber dem Käufer geltend machen.
Kaufpreis
Der
Kaufpreis versteht sich als Nettopreis (ohne MwSt) in Schweizer
Franken und ohne irgendwelche Abzüge. Anderslautende schriftliche
Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Zahlungsbedingungen
Zahlungstermine
sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage,
Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der
Verkäufer nicht zu verantworten hat, verzögert oder
verunmöglicht werden.
Müssen dem
Käufer ausnahmsweise verlängerte Zahlungstermine gewährt werden,
so hat er für die noch ausstehenden Zahlungen einen
Verzugszins von 9% jährlich zu entrichten, gerechnet vom
Verfallstag an.
Garantie
Der Verkäufer gewährt für neue Landmaschinen und Traktoren für die kommerzielle Kundschaft eine Garantie von 12 Monaten für private Kundschaften eine solche von 24 Monaten. Für weitergehende Garantieansprüche sind die Garantiebestimmungen des Herstellers massgebend.
Die Garantie erstreckt sich auf die kostenlose Behebung von nachweisbar auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführende Mängel.
Der Käufer trägt die Kosten für den Aus- und Einbau, Reisespesen und Arbeitslöhne.
Die Garantie entfällt, wenn die Serienummer der Maschine verändert wurde, wenn die Maschine durch Unfälle beschädigt wurde, im Fall von Änderungen und Reparaturen, die nicht vom Verkäufer ausgeführt oder genehmigt wurden, sowie bei Verwendung von Zubehör, das nicht vom Hersteller hergestellt, empfohlen oder genehmigt wurde.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht vom Verkäufer ausgeführter Bau- und Montagearbeiten, etc.
Bei Wiederverkäufern (Händler) beschränkt sich die Garantie ausschliesslich auf die kostenlose Bereitstellung der mangelhaften Teile beim Verkäufer.
Für Occasions- und Demonstrationsware wird, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht, keine Garantie gewährt.
Für
Folgeschäden, Ausfallzeiten und dergleichen haftet der Verkäufer
nicht.
Verzicht auf
Verrechnung
Der Käufer verzichtet gem. Art 126 OR darauf,
gegen die Forderungen des Verkäufers allfällige
Gegenforderungen wie Entgeltminderung, Kosten von Ersatzvornahmen,
Schadenersatzforderungen etc. verrechnungsweise geltend zu
machen.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den
Käufer und den Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers. Das
Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.